11.08
In Advisory ,Datenschutz ,Gouverment ,KI-Generierter Inhalt ,Privacy | Tags: Online Security History
Das hier ist ein vollständig KI generierter Artikel.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat gemeinsam mit dem Chaos Computer Club (CCC) eine Verfassungsbeschwerde gegen die automatisierte polizeiliche Datenanalyse in Bayern eingereicht. Grund dafür ist die Nutzung der Überwachungssoftware Gotham des US-Konzerns Palantir, die massive Datenmengen auswertet und dabei Grundrechte verletzt.

Hintergrund der Beschwerde
Das bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG) erlaubt der Polizei, sogenanntes „Data Mining“ durchzuführen. Dabei werden Daten aus verschiedenen Quellen zusammengeführt und analysiert, auch von Personen, die nicht mit Straftaten in Verbindung stehen. Diese Praxis wird als Verletzung der informationellen Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses kritisiert.
Forderungen der GFF
Die GFF fordert klarere Grenzen für den Einsatz von Data-Mining-Software. Derzeit darf die Polizei die Software nicht nur bei schweren Straftaten einsetzen, sondern auch präventiv, ohne dass eine konkrete Gefahr besteht. Eine wirksame Kontrolle und Schutz vor Diskriminierung sind nicht gewährleistet.
Reaktionen und weitere Schritte
Der CCC unterstützt einen Appell gegen die Nutzung von Palantir, der sich gegen die Einführung der Software in ganz Deutschland richtet. Die Sorge besteht, dass sensible Daten an US-Geheimdienste abfließen könnten, da die Funktionsweise der Software intransparent ist.
Fazit
Die Verfassungsbeschwerde der GFF zielt darauf ab, die massenhafte und intransparente Datenanalyse durch die Polizei zu stoppen. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht auf die Beschwerde reagieren wird und ob die Nutzung von Palantir in Deutschland eingeschränkt wird.
Quelle: GFF: Verfassungsbeschwerde gegen systematische polizeiliche Datenanalysen in Bayern
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